Unterschied zwischen medizinischer Fußpflege und kosmetischer Fußpflege ?
Was bedeutet dies konkret in der Behandlung ?
Die konkrete Abgrenzung zwischen dem Fußpfleger/Fußpflegerin und dem Podologen / der Podologin kann vom Leistungsangebot am besten gezogen werden.
- Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß.
- Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß.
Die kosmetische Fußpflege kann ohne Erlaubnis ausgeübt werden.
Die medizinische Fußpflege ist eine heilberufliche Tätigkeit und ist erlaubnispflichtig.
Seit dem 1. Januar 2002 darf sich nur derjenige medizinische(r) Fußpfleger(in) (Podolog(in)e) nennen, der im Besitz einer Erlaubnis ist oder der eine entsprechende Ausbildung nachweisen kann.
Die Bezeichnung „Podologe / Podologin“, „staatlich geprüfter medizinischer Fußpfleger(in)“ ist geschützt.
Diese Berufsbezeichnung garantiert Ihnen, dass an einer staatlich anerkannten Schule die Ausbildung absolviert und mit einem Examen abgeschlossen wurde.
Und im Rahmen dieser Ausbildung nimmt der Bereich „Der diabetische Fuß“ einen sehr breiten Raum ein. Daher gehört der Podologe auch zu den Medizinal-Fachberufen.
Die hygienische Anforderungen werden in einer Podologischen Praxis durch Auflagen der Krankenkassen vorgeschrieben und
regelmäßig überprüft.
Somit haben Sie einen garantiert hohen Hygienestandard bei jeder Behandlung.