Infos zur Heilmittelverordnung (für die ärztliche Praxis)
| Bei Verordnung einer podologische Komplexbehandlung (bei Neuropathie, Angiopathie, Diabetes mellitus) wird folgender Wortlaut für die Heilmittelverordungen von den Kassen anerkannt: |  |
| Heilmittelverordnung 13 - medizinische Fußpflege |
Verordnungsmenge:
3 x podologische Komplexbehandlung - es sollten keine größeren Behandlungsmengen eingetragen werden
Bei Erstbehandlungen muss der erste Behandlungstermin
10 Tage nach Rezeptausstellung erfolgen.
Bei Folgebehandlungen mussder Behandlungstermin nach 28 Tagen erfolgen.
Sofern die Anzahl pro Woche im Rezept nicht vermerkt wurde, darf der Abstand zwischen den
jeweiligen Behandlungen nicht 28 Tage überschreiten.
Es kann aber auch ein Abstand z.B. "alle 5-6 Wochen" oder "1 x Monat" eingetragen werden.
Indikationsschlüssel:
DFA: Hornhautabtragung bei z.B. schmerzloser und schmerzhafter Hyperkeratose und Druckschwielen
DFB: Nagelbearbeitung bei z.B. pathologischem Nagelwachstum, Verdickung sowie bei rezidivierenden Unguis incarnatus
DFC: podologische Komplexbehandlung bei gleichzeitiger Schädigung von A und B und anderen Risiken
Für die Maßnahmen der podologischen Behandlung wurde die Diagnosegruppe DF (diabetisches Fußsyndrom) anerkannt.
Diagnose mit Leitsymptomatik:
es muss dort vermerkt werden: Diabetisches Fußsyndrom weitere Diagnosen sind dann nur noch als Zusatz möglich, wie z.B. Hyperkeratose, path. Nagelwachstum etc.
Andere Indikationen
Folgende andere Indikationen werden bei Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom) anerkannt:
Periphere Neuropathie (PNP)
Periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK)
Mit/oder Neuropathie, Angiopathie, Polyneuropathie nach Wagner - Armstrong Klassifikation
Bei einer Verordnung mit "Hausbesuch" muss dieses auf der Verordnung vermerkt werden.
Sollte ein Therapiebericht gewünscht werden, bitte dies auf der Verordnung entsprechend vermerken. Der Bericht geht dem Arzt i.d.R. nach Abschluß der Behandlung unaufgefordert zu.
Therapievorschlag Spangentherapie
Orthonyxie Nagelspange (n) nach Fraser, VHO-Osthold
auf der ärztl. Verordnung muss zur Anerkennung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse der Zusatz:
"Zur Vermeidung einer OP" - eingefügt werden.
Indikation z.B. bei:
Ungius incarnatus (auch Sicherung von Therapieerfolg)
Indikation z.B.: Rechts, links D1 (Großzehen) Orthonoyxie-Therapie + 12x Nachbehandlung (6 Monate)
Ungius convolutus mit Hyperkeratose im Nagelfalz
Hühneraugen im Nagelfalz
Rollnagel mit Tütenform
Schienung des nachwachsenden Nagels nach Extraktion oder traumatischen Nagelverlust
So sind z.B. Fußläsionen bei Diabetikern häufig das Ergebnis eines multifaktoriellen Geschehens mit folgenden Kausalfaktoren:
- Ungeeignetes Schuhwerk
- Neuropathie (sensorisch, motorisch, autonom)
- pAVK (periphere arterielle Verschlusskrankheit)
- Eingeschränkte Gelenkmobilität (Limited joint mobility, LJM)
- Fußdeformitäten
- Hornhautschwielen
- Psychosoziale Konstellation